Der Volksverhetzungsparagraph ist klar verfassungswidrig, weil er eine bestimmte historische Aussage unter Strafe stellt. Kein anderes Verbrechen wird von ihm erfaßt, z.B. auch nicht wenn jemand die Opfer des Terrorangriffs auf Dresden herunterlügt.Der Herr ignoriert ein klein wenig den historischen Kontext.
Mal abgesehen davon, dass er zu den Opfern von Dresden möglicherweise viel zu hohe und nachweislich falsche Zahlen im Kopf hat - falls jemand wirklich die Opfer von Dresden "herunterlügen" würde, dann wäre dies sicherlich nicht geeignet, den Nationalsozialismus zu entlasten, salonfähig zu machen und einen zweiten Versuch zu starten, nach dem Motto: Nationalsozialismus minus Massenmord wäre doch eigentlich eine feine Sache.
Das Herunterlügen der Opfer von Auschwitz kann dagegen durchaus diesem Zweck dienen.
Ich frage mich jetzt bloß: Hat er diesen Unsinn gesagt, weil er Anwalt ist, oder hat er das gesagt, weil er Republikaner ist?
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