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10 Dezember 2006

Der Republikaner oder Anwalt als solcher

Es sprach der Republikaner-Anwalt Dr. Björn Clemens:
Der Volksverhetzungsparagraph ist klar verfassungswidrig, weil er eine bestimmte historische Aussage unter Strafe stellt. Kein anderes Verbrechen wird von ihm erfaßt, z.B. auch nicht wenn jemand die Opfer des Terrorangriffs auf Dresden herunterlügt.
Der Herr ignoriert ein klein wenig den historischen Kontext.

Mal abgesehen davon, dass er zu den Opfern von Dresden möglicherweise viel zu hohe und nachweislich falsche Zahlen im Kopf hat - falls jemand wirklich die Opfer von Dresden "herunterlügen" würde, dann wäre dies sicherlich nicht geeignet, den Nationalsozialismus zu entlasten, salonfähig zu machen und einen zweiten Versuch zu starten, nach dem Motto: Nationalsozialismus minus Massenmord wäre doch eigentlich eine feine Sache.

Das Herunterlügen der Opfer von Auschwitz kann dagegen durchaus diesem Zweck dienen.

Ich frage mich jetzt bloß: Hat er diesen Unsinn gesagt, weil er Anwalt ist, oder hat er das gesagt, weil er Republikaner ist?

16 November 2006

Lebenslügen

Altermedia, 15.11.2006 zum Prozessbeginn gegen den "Revisionisten" Germar Rudolf:
So war er bereits im Jahre 1995 vom Landgericht Stuttgart zu 14 Monaten Haft verurteilt, weil er in seiner Eigenschaft als Diplom-Chemiker in einem Gutachten zu den Gaskammern von Auschwitz zu anderen Schlüssen kam, als die offizielle Zeitgeschichtsschreibung, die sich ihre Erkenntnisse bekanntlich durch das Strafrecht absichern läßt. Neben der strafrechtlichen Verfolgung brachte dieses Gutachten Rudolf auch den Verlust des Arbeitsplatzes beim Max-Planck-Institut in Stuttgart ein.
Das ist schon sehr effizient - auf so wenig Platz so viel Unfug unterzubringen, das kann nicht jeder.

1.
Rudolf hat zwar ein Gutachten verfasst, man muss dazu aber wissen, dass es ein Auftragsgutachten war. Der Altnazi Remer hat Rudolf beauftragt, weil er sich selbst vor Gericht entlasten und 'beweisen' wollte, in Auschwitz sei überhaupt nichts passiert. Remer war maßgeblich an der Niederschlagung des Putsches am 20.7.1944 gegen Hitler beteiligt - ein überzeugter Altnazi also.

2.
Die Erkenntnisse der Zeitgeschichtsschreibung sind nicht durch Urteile abgesichert, sondern durch geschichtswissenschaftliche Methoden. Ein Teil dieser Methodik ist der wahrhaftige Umgang mit Quellen. Schon an dieser Mindestanforderung scheitern "Revisionisten" wie Rudolf. Sie verbreiten Unwahres über Texte, die sie angeblich direkt vor der Nase haben, und das lässt sich sogar von Laien relativ leicht nachweisen.

3.
Das Gutachten war, wie bereits gesagt, ein Gefälligkeitsgutachten für einen Altnazi. Eine Privatsache also. Aber:
Rudolf fuhr (...) nach Polen und entnahm illegalerweise Proben aus den Ruinen der Gaskammern und ehemaligen Sachentlausungsanlagen, die Proben unterzog er anschließend chemischen Analysen bzw. ließ sie unter Mißbrauch von Drucksorten des Max-Planck-Instituts vom Institut Fresenius untersuchen.
Brigitte Bailer-Galanda
Leuchter und seine Epigonen
Anders ausgedrückt: Rudolf hat seine Proben mit Briefpapier des Max-Planck-Instituts an Fresenius geschickt. Fresenius musste den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen offiziellen Auftrag des Instituts.

Und jetzt dürfen wir dreimal raten, an wen Fresenius wohl die Rechnung geschickt hätte - an den Privatmann Rudolf, oder an das Max-Planck-Institut.

Wir dürfen noch einmal raten, ob Rudolf anschließend wohl gesagt hätte: "Oh, das war ein Irrtum. Ich möchte natürlich für alles, was ich für den Altnazi Remer getan habe, selbst einstehen, und nicht mein Institut bezahlen lassen."

Germar Rudolf hat allem Anschein nach nicht wegen des Inhalts seines Gutachtens, sondern aus arbeitsrechtlichen Gründen seinen Arbeitsplatz beim Max-Planck-Institut verloren, und er hatte offenbar noch großes Glück, dass er "einvernehmlich" gekündigt und nicht achtkantig hinausgeworfen wurde.

Braune Lebenslügen.