30 August 2007

Zwangsabgabe

Wie Heise berichtet, hat sich der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) - nicht zum ersten Mal - für eine Grundverschlüsselung des digitalen Fernsehens ausgesprochen. Anders ausgedrückt: Wer die durch Werbung massakrierten Filme sehen will, soll dafür auch noch eine Gebühr bezahlen.

Die privaten Anbieter stellen sich gern als kostenlose Alternative zum öffentlich-rechtlichen "Bezahlfernsehen" mit seiner "Zwangsgebühr" (GEZ) dar.

Das war schon früher nicht wahr. Auch die privaten Sender wurden von Anfang an mit einer Zwangsabgabe finanziert. Die war allerdings gut versteckt, und eine Gebührenbefreiung für sozial schlechter Gestellte wie bei der GEZ gab es auch nicht.

Woher bekommen die Privaten ihr Geld? Sie bekommen es von den Unternehmen, die bei ihnen werben.

Woher bekommen die Unternehmen ihr Geld? Von den Konsumenten. Von uns.

In jedem Glas Marmelade und jedem Müsliriegel steckt eine unsichtbare Zwangsabgabe, mit der die privaten Sender finanziert werden.

Wir Verbraucher haben die durch Filme unterbrochenen Werbesendungen bei den privaten Sendern tatsächlich von Anfang an selbst bezahlt; in diesem Zusammenhang sei zudem an die Versuche erinnert, das Vorspulen/Überspringen der Werbung mit technischen oder juristischen Mitteln zu verhindern.

In Zukunft soll also die versteckte Zwangsabgabe an die privaten Anbieter durch eine weitere, besser sichtbare Abgabe ergänzt werden.

Dass die privaten Medien dazu schweigen, kann man nachvollziehen. Dass die Printmedien schweigen, ist kein Wunder - sie gehören oft zu denselben Konzernen. Eine Verschwörung sollte man das trotzdem nicht nennen - es ist wohl eher so etwas wie ein Tabu. Es gibt eben Dinge, über die man besser nicht nachdenkt.

Erstaunlich nur, dass auch den öffentlich-rechtlichen Medien so wenig dazu einfällt.

27 August 2007

Dumm gelaufen

Die GEZ hat die Website akademie.de wegen der Verwendung von Begriffen abgemahnt, die sich im Sprachgebrauch durchaus eingebürgert haben. Einige Beispiele: "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung".

Die Begründung der GEZ lautete anscheinend, dass "die Nutzung nicht existenter Begriffe [...] offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen."

Das ist eigentlich nicht zu befürchten. Die GEZ selbst sorgt effizienter als jeder Kritiker für ihr schlechtes Image.

Mal ganz davon abgesehen, dass einige der beanstandeten Begriffe in minimal abgewandelter Form oder gar wörtlich auch auf den Seiten der GEZ selbst vorkommen. Es gibt da beispielsweise eine Webseite, auf der "GEZ  Abmeldung" ganz oben in der Titelzeile erscheint. Das unterscheidet sich kaum vom beanstandeten Begriff "GEZ-Abmeldung".

Der beanstandete Begriff "GEZ-Fahnder" taucht außerdem in der Beschreibung eines von der GEZ produzierten Spots gleich in mehreren GEZ-Geschäftsberichten auf.

Da nach der Logik der GEZ diese Begriffe der Imageschädigung dienen, ist die GEZ seit etwa sieben Jahren dabei, sich selbst zu schädigen.

Möglicherweise sogar schon länger.