Die GEZ hat die Website akademie.de wegen der Verwendung von Begriffen abgemahnt, die sich im Sprachgebrauch durchaus eingebürgert haben. Einige Beispiele: "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung".
Die Begründung der GEZ lautete anscheinend, dass "die Nutzung nicht existenter Begriffe [...] offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen."
Das ist eigentlich nicht zu befürchten. Die GEZ selbst sorgt effizienter als jeder Kritiker für ihr schlechtes Image.
Mal ganz davon abgesehen, dass einige der beanstandeten Begriffe in minimal abgewandelter Form oder gar wörtlich auch auf den Seiten der GEZ selbst vorkommen. Es gibt da beispielsweise eine Webseite, auf der "GEZ Abmeldung" ganz oben in der Titelzeile erscheint. Das unterscheidet sich kaum vom beanstandeten Begriff "GEZ-Abmeldung".
Der beanstandete Begriff "GEZ-Fahnder" taucht außerdem in der Beschreibung eines von der GEZ produzierten Spots gleich in mehreren GEZ-Geschäftsberichten auf.
Da nach der Logik der GEZ diese Begriffe der Imageschädigung dienen, ist die GEZ seit etwa sieben Jahren dabei, sich selbst zu schädigen.
Möglicherweise sogar schon länger.
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