Nachdem das Gesetz, das die Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte zwingt, vom Verfassungsgericht als rechtmäßig beurteilt worden ist, schäumt Hans-Joachim Otto, einer der Kläger:
"Das Gesetz ist vollkommen gaga"zit. n. Spiegel Online
Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet Schwierigkeiten für die zahlreichen Anwälte unter den Abgeordneten. Hartmut Kilger, der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, sieht das offenbar ähnlich:
"Es wird in Zukunft schwieriger, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen"
Ich halte das bis zum Beweis des Gegenteils für ein Gerücht. Wie viele Anwälte haben denn inzwischen erklärt, sie müssten ihr Bundestagsmandat niederlegen, weil sie ihre Existenz als Anwalt gefährdet sehen?
Jede Wette, dass in der nächsten Legislaturperiode nicht weniger Anwälte im Bundestag sitzen als in dieser.
Oder, aus einem andern Blickwinkel betrachtet: Müssten die Abgeordneten nach allem, was sie Tag für Tag Hartz-IV-Empfängern, alleinerziehenden Müttern und Rentnern zumuten, nicht bereit sein, klaglos geringfügige Unannehmlichkeiten eines Lebens auf sich zu nehmen, das jeder Arbeitslose als Hauptgewinn betrachten würde?
Jammern auf hohem Niveau, mehr ist das nicht.
Und wenn das, was Otto, Dombek und Kilger von sich geben, wirklich stimmen würde, was dann?
Dann hätten einige Anwälte mehr Zeit, sich um ihre Mandanten zu kümmern, und im Parlament würden weniger Juristen sitzen.
Ich glaube, ich könnte dem eine Menge abgewinnen.
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