
Weiter heißt es dort, die zukünftigen Modelle sollen den Kunden erklären, wie man Wasserrohre verlegt oder Zäune baut.
Da tun sich neue Geschäftsfelder auf. Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die Unterwelt reagiert und Modelle wie "Klaubot v1.1" auf den Markt wirft.
Ich fürchte, das Strafgesetzbuch muss bald um neue Tatbestände und Strafrahmen ergänzt werden:
§ 22300: Schwerer Cyberdiebstahl
Strafmaß: Widerstand nicht unter 1000 Kiloohm, im Wiederholungsfall droht Lötkolben, in besonders schweren Fällen Entzug des Arbeitsspeichers.
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