Die geplante Online-Durchsuchung ist der kleinere Skandal. Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorhaben als nicht rechtmäßig beurteilt, und damit sollte das vom Tisch sein. Ist es aber nicht.
Der größere Skandal ist, dass Innenminister Schäuble die Gesetze ändern möchte. Dabei legt er offenbar die Mentalität eines Nadelstreifen-Rambo an den Tag: Wenn uns Grundrechte und Gesetze nicht passen, dann machen wir uns das eben passend.
Diese laxe Einstellung gegenüber zentralen Persönlichkeitsrechten (Unverletzlichkeit der Privatsphäre) bei einem Innenminister, der die Grundrechte hüten und nicht aushöhlen soll, ist höchst bedenklich.
Ein Witz ist das Vorhaben sowieso. Ein gut abgesicherter Heimcomputer mit Virenscanner und Firewall ist von außen nicht zu knacken. Ohne aktive Mitwirkung des Betroffenen - z.B. Öffnen eines Email-Anhangs, der einen Trojaner einschleust - können die Behörden nicht eindringen. Die Methode entspricht in technischer Hinsicht exakt dem, was die Online-Ganoven tun, die Bankdaten ausspähen oder Computer für ihre Botnetze kapern wollen.
Stillschweigend wird dabei außerdem unterstellt, es müsse sich um Windows-Rechner handeln.
In ein paar Jahren macht man sich womöglich schon allein dadurch verdächtig, dass man Linux benutzt und damit der amtlichen Schnüffelsoftware von vornherein den Zugang verwehrt.
Ein kleines und kostenloses Tool, das einen gewissen Aufschluss darüber gibt, mit welchen Gegenstellen sich der Computer verbindet, ist Active Ports. Es bietet keine absolute Sicherheit (man weiß naturgemäß nie, was dem Tool entgeht und was man übersieht), es kann aber durchaus einige erste Hinweise auf einen Trojanerbefall geben, und es zeigt auch, welche Programme wann nach Hause telefonieren.